Fitness Portal - fitnesserfolg.de
 FAQFAQ   SuchenSuchen   RegistrierenRegistrieren   ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin  Impressum Datenschutz

Kündigung wegen Krankheit?
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
 
Neue Antwort erstellen    Fitness Forum - fitnesserfolg.de Foren-Übersicht -> Verträge
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

Verträge mit Fitness-Studios: Nicht alle Klauseln können mithalten
Kündigung, Haftungsausschluss und Krankheit
Wann Verbraucher kündigen dürfen
Ein Fitnessvertrag kann während der Grundlaufzeit nicht einfach so gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kommt praktisch nur in Betracht, wenn die Grundlaufzeit, die Verlängerungszeit oder die Kündigungsfrist unwirksam ist oder wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Wird in den AGB eine Kündigung per Einschreiben verlangt oder werden die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht beachtet, ist die Klausel ungültig. Je nach rechtlicher Einordnung des Vertrages müssen Kunden eine Frist von 14 Tagen bis zu drei Monaten beachten. Die Gerichte machen es sich einfach und lassen meist eine Kündigungsfrist von einem Monat ausreichen.

Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).

Auch eine ernsthafte und dauernde Erkrankung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung (z.B. OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Das Studio darf dann aber ein ärztliches (kein amtsärztliches!) Attest als Nachweis verlangen. Waren die Beschwerden allerdings schon von Anfang an bekannt, liegt kein wichtiger Grund vor. Ausnahme: Der Gesundheitszustand hat sich wesentlich verschlimmert. Dann muss das Studio die Kündigung akzeptieren, auch wenn es bei Vertragsschluss über das Leiden informiert war.

Wird eine Frau nach Vertragsschluss schwanger, darf sie einigen Gerichtsentscheidungen zufolge ebenfalls aus wichtigem Grund kündigen (OLG München, Urteil v. 30.3.1995, Az: 29 U 4222/94). Nach anderen Urteilen ruht der Vertrag zumindest beitragsfrei für die Dauer der Schwangerschaft und wird entsprechend verlängert.

Möchte der Kunde kündigen, weil der Studiobetreiber z.B. die Trainingszeiten verkürzt oder andere Vertragpflichten verletzt hat, muss er ihm erst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen.

Tipp: Auch wenn bei einer außerordentlichen Kündigung keine Frist eingehalten werden muss, sollten Verbraucher keine Zeit verlieren. Sobald man von den veränderten Umständen erfährt, empfiehlt es sich, innerhalb von zwei Wochen - entscheidend ist das Eingangsdatum beim Studio - zu kündigen. Schicken Sie die Kündigung aus Beweisgründen am besten per Einschreiben mit Rückschein. Wer sich das Porto sparen will, kann sich auf dem Kündigungsschreiben den Empfang auch direkt vom Studio bestätigen lassen.

Studio darf Haftung nicht komplett ausschließen
Verletzt sich ein Kunde beim Training oder wird ihm währenddessen die Kleidung gestohlen, kann er normalerweise vom Studio Schadenersatz verlangen. Dem beugen viele Betreiber vor, indem sie ihre Haftung ausschließen oder beschränken. Allerdings sind die Studiobesitzer damit nicht automatisch aus dem Schneider. Unwirksam ist z.B. folgende Klausel: "Das Sportstudio haftet (bei Schäden des Kunden) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung" (BGH Urteil v. 24.9.1985, Az: VI ZR 4/84)

Gerade bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten muss das Fitness-Center auch für leicht fahrlässiges Verhalten einstehen. Werden etwa die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet und verletzt sich deshalb jemand, haftet das Studio auf jeden Fall. Für den Verlust gestohlener Kleidung kann ein Studiobesitzer dagegen seine Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken (z.B. OLG Hamm, Urteil v. 10.10.1991). Tipp: Wer Ärger vermeiden will, sollte Wertsachen zu Hause lassen und vorhandene Schließfächer benutzen.

Nicht trainiert und trotzdem bezahlt
Viele Studios wollen ihre Kunden laut AGB auch zur Kasse bitten, wenn diese aufgrund längerer Krankheit nicht trainieren können. Der BGH hat jedoch solchen Klauseln für ungültig erklärt (Urteile vom 23.10.1996, Az: XII ZR 55/95 und XII Az: ZR 174/95). Der volle Beitrag wird auch dann nicht fällig, wenn sich der Kunde gleich nach Vertragsschluss verletzt. Allerdings müssen Verbraucher sofort das Fitness-Studio über die Verhinderung informieren und auf Verlangen ein ärztliches Attest vorlegen. Wer im Urlaub ist und deshalb am Training gehindert ist, für den gelten die Urteile nicht.
Nach oben
Delphin50



Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.08.2006, 12:32    Titel: Ausserordentliche Kündigung eines Vertrages im Fitnessstudio Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
vielleicht ist es ja jemanden hilfreich, wenn ich meine Erfahrungen mit meinem Ex-Studio hinzufüge.
Ich finde mich und meine Erlebnisse in all Euren Beiträgen wieder.
Alles hat seine Grenzen und wenn es beim Sport gesundheitlich nicht mehr geht und ein Fitnessladen nur noch seine eigenen finanziellen Interessen wahren will, dann muss man eben seine eigenen Interessen mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchsetzen. Voraussetzung ist natürlich, dass man auch die notwendigen Kündigungskriterien erfüllen kann.
Und hier kommt es ganz klar auf die Bescheinigung des Arztes an.

Entgegen der Meinung einiger Sportler muss der Arzt eine Aussage über die Krankheit, Prognose machen und er muss erklären, dass es sich um eine dauerhafte Erkrankung bzw. Behinderung handelt. Das ist deshalb notwendig, weil es vor Gericht offen gelegt wird.

Auch kann der behandelnde Arzt vom Gericht befragt werden.

Ich möchte euch nun ein paar wichtige Fakten an die Hand geben, welche Argumente ihr beibringen müsst um eine solche Anerkennung zu erlangen.

Attest welches Anerkennung findet lautete wie folgt:

Attest zur Vorlage beim Fitnessstudio.

Herr/Frau xxxxx befindet sich in meiner hausärztlichen Behandlung. Er /Sie leidet unter Bandscheibenveränderungen im Bereich Cx/Cx. mit starken Beschwerden. Dauerhaft haben belastende Sportarten zu unterbleiben. Ich rate als Arzt daher dringend vom Fitnesssport ab. Auf Grund der akuten Beschwerden sind Kraftsport, gymnastische Übungen und Rücken stabilisierende Maßnahmen unzumutbar.
---------------------------------------------------------------------
Achtung!!!!!!!!
Argumente: (Landgericht Hanau: Az.: 2 S 228/04).
Bei der Kündigung eines Vertrages mit einem Fitness-Studio aus gesundheitlichen Gründen muss das ärztliche Attest eindeutig belegen, dass dauerhafter Sport nicht möglich ist. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hanau hervor. Eine 29 Jahre alte Frau muss ihrem Fitness-Studio die Jahresgebühr zahlen, weil ihre Atteste nicht ausreichten und ihre fristlose Kündigung somit unwirksam war Anmerkung zu diesem Urteil: Für eine rechtmäßige fristlose Kündigung hätte sich laut Gerichtssprecherin Alexandra Stark aus dem Attest ergeben müssen, dass «dauerhaft belastende Sportarten zu unterbleiben haben».
-------------------------------------------------------------------------
Urteile, die wichtig sind.
AG Rastatt Urteil vom 25. April 2002, Az: 1 C 398/01
BGB § 626 Abs 1

Vertrag mit Fitness-Center: Fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Orientierungssatz
Bei einem Fitness-Vertrag mit einem Gesunden gehen die Vertragsparteien davon aus, dass dem Kunden des Fitness-Centers sämtliche Trainingsmöglichkeiten grundsätzlich offen stehen. Eine Erkrankung, die den Kunden auf bestimmte krankengymnastik-ähnliche Übungen beschränkt und für ihn jegliches Krafttraining und sonstiges Training mit entsprechenden körperlichen Belastungen ausschließt, ist als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung anzusehen.
--------------------------------------------------------------------------
AG Rastatt Urteil vom 4. April 2002, Az: 1 C 19/02
BGB § 626 Abs 1

Vertrag mit Fitness-Center: Fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

Orientierungssatz
Rät der Hausarzt dem Mitglied eines Fitness-Centers aus gesundheitlichen Gründen von jeglichen Fitnessübungen ab, ist dieser Rat als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Fitness-Vertrages anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob der Rat des Hausarztes zutreffend ist, weil der Patient dem ärztlichen Rat seines Hausarztes vertrauen darf.

Ich hoffe jemanden (Sportuntauglichen) zu helfen um aus diesen Knebelverträgen herauszukommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Delphin50



Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.2007, 07:44    Titel: ELIXA: ausserordentliche Kündigung - Prozess gewonnen Antworten mit Zitat

Urteil des Amtsgerichtes Oberhausen vom 4.6.2007

Kz: 37 C 968/06 verkündet am 4.6.2007

Endlich nach über 2 Jahren habe ich den nervenden Prozeß gegen ELIXIA gewonnen Sehr glücklich

Grund: Ausserordenliche Kündigung auf Grund attestierter gesundheitlicher Probleme (Bandscheibe).

An alle die, die ähnliches erleben. Vielleicht hilft es EUCH Cool

Meine Story:

immer wieder gibt es Probleme, wenn Verträge in Fitnessstudios aus gesundheitlichen Gründen ausserordenlich gekündigt werden müssen.
So ist es mir geschehen. Ich hatte einen Vertrag mit der Fitness Company ELIXIA Oberhausen mit Stammsitz in Berlin. Mein Arzt hatte mir auf Grund von akuten Bandscheibenproblemen, dauerhaft allen Sport untersagt. Meinen noch 10 Monate laufenden ELIXIA-Vertrag habe ich dann unter Berufung eines ärztlichen Attest, sofort gekündigt.

Inhalt des Attestes (bezogen auf den Tat des Arztes):
"Dauerhaft haben belastende Sportarten zu unterbleiben, vom Fitnesssport wird dringend abgeraten. Auf Grund akuter Beschwerden haben, Kraftsport, gymnastische Übungen und rückenstabilisierende Maßnahmen zu unterbleiben und sind unzumutbar".

Nun zeigte sich, das ELIXIA in Wirklichkeit seine "Wirtschaftlichen Interessen" vor "Gesundheitliche Interessen" stellt. Die absolute Frechheit war, das man zwei klare und deutliche Atteste meines Arztes ignorierte. Dann sogar noch eine eigene "Ferndiagnose" stellte und somit auf den laufenden Vertrag bestand. Zwei Monate buchte ELIXIA weiter von meinem Konto ab (die Beträge habe ich zurückbuchen lassen). Dann drohte man mir mit einem Inkassounternehmen. Veranlasst durch dieses Inkassounternehmen, erhielt ich dann einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Auf Grund der hohen zu erwartenden Kosten fühlte ich mich schon sehr genötigt. So blieb mir nicht anderes übrig, als einen Anwalt aufzusuchen. Das war alles im Mai 2005.

Am 4.6.2007, nach über 2 Jahren und 2 Gerichtsterminen, wurde endlich vom Amtsgericht Oberhausen das Urteil gesprochen.
Im Laufe der 2 Jahre wurde meine Ärztin nicht nur vorab schriftlich vom Gericht befragt wurde, sondern sie wurde sogar durch die Richterin in den Zeugenstand gerufen !!!, da war nix mit Arztgeheimnis !!!
Ergebniss:
Die ELIXIA Klage wurde abgewiesen. AG Oberhausen Kz: 37 C 968/06 verkündet am 4.6.2007

Wie sie erlesen mögen, war das alles ein lang währender und nervenaufreibender Prozess. Ich weiß, dass es viele Fitnessclubs gibt,
die auf ähnliche Art und Weise ihre Mitglieder einschüchtern um so einen Rechtsstreit zu umgehen.

Ich möchte allen mit ihrer Hilfe Mut machen - sich zu wehren !!!
Und ich frage mich, warum jedes Amtsgericht für sich urteilt.
Warum gibt's es kein generelle BGH Urteil, das so etwas regelt.

ELIXIA kann ich aus diesem Grund nicht weiterempfehlen !!!

Über die Ignoranz und wie ELIXIA seine kranken Mitglieder behandelt, bin ich entsetzt !!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roswitha Kleine Kuhlmann



Anmeldungsdatum: 17.12.2012
Beiträge: 2
Wohnort: 29308 Winsen

BeitragVerfasst am: 17.12.2012, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Habe auch Probleme mit meiner Kündigung wegen Krankheit. Hazze im August eine Darm O;P mit Bauchschnitt und im Septembereine Lungenembolie. Habe heute die 3te Kündigung abgeschickt,die voriegen wurden nicht anerkannt,mein Arzt hatte bis auf weiters geschrieben,das reicht nicht mir wurden weiter jeden Monat4,90 Parkgebühren abgezogen,obwohl ich schriftlich untersagt habe das er Geld von meinem Konto abruft.Jetzt hat mein Arzt mich bis 31,12,2013 sportunfähig geschrieben und mitgeteilt das ich dann noch einmal untersucht werden muss.da ich auch COPD habe, ist es sehr schlimm mit meiner Luft. Ich bin gespannt was ich für eine Antwort bekomme. Was meint Ihr L:G: Rosi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roswitha Kleine Kuhlmann



Anmeldungsdatum: 17.12.2012
Beiträge: 2
Wohnort: 29308 Winsen

BeitragVerfasst am: 17.12.2012, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Frage nochmal nach,Ich habe Probleme mit der Kündigung wegen Krankheit. Nach zwei kündigungen mit bescheinigung vom Arzt läst mein Fittnessstudio mich nicht aus dem Vertrag, Hatte im August eine Darm OAuf den Arm nehmen mit Bauchschnitt und im September eine Lungenembolie,da ich auch COPD habe ist es sehr schlimm mit der Luft,Daserste Attest war nur erstmal bis Dezember ,das zweite warbis auf weiteres,jetzt hat mein Arzt bis 31.12.2013geschrieben,mit untersuchung nochmals 31,12,2013. mein Vertrag läuft bis 2014 ,bis jetzt zieht er monatlich 4,90 Parkgebühren für die Geräte ab, obwohl ich ihm dieses schriftlich untersagt habe.bin mit den Nerven am Ende , hat jemand erfahrung.Bitte helft mir L:G: Rosi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
viki



Anmeldungsdatum: 04.12.2014
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 10.12.2014, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was für ne Art Geld zu verdienen. Weiss nicht warum sie die Kündigung nicht aktzeptieren möchten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neue Antwort erstellen    Fitness Forum - fitnesserfolg.de Foren-Übersicht -> Verträge Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2


 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB